Basierend auf den geltenden Bestimmungen zur
Entsendung von Personal, der Aufnahme meh-
rerer osteuropäischer Länder in die Europäische
Union und der damit verbundenen Dienstleistungs-
freicheit, ist eine legale Beschäftigung von Personal
unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine
davon ist dabei die Inanspruchnahme der Betreu-
ungsdienstleistung, die in z.B. Polen ansässige
Dienstleister im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit
und über die arbeitserlaubnisfreie und zulässige
Entsendung von Arbeitnehmern anbieten. Das beim
Dienstleister beschäftigte Personal wird dabei zur
Erfüllung einer Dienstleistung für eine bestimmte Zeit
(maximal 24 Monate) entsandt und erledigt dort die ihm
aufgetragenen Aufgaben. Während dieser Zeit unter-
liegt es weiterhin den Weisungen seines Arbeitgebers.
Alle Sozialabgaben und Steuern werden demzufolge
auch im Ausland abgeführt, so dass keine weiteren
Abgaben hier vor Ort getätigt werden müssen. Wichtig
ist, dass die entsandten Betreuungskräfte den Nach-
weis (A1 Formular) über die ordnungsgemäße Anmel-
dung bei dem polnischen Sozialversicherungsträger
(ZUS) vorlegen können. Da den polnischen Behörden
zur Ausstellung dieser Bescheinigung eine Zeit von 60
Tagen eingeräumt wird, werden diese Dokumente in
den meisten Fällen dem Personal nachgereicht.
Die Bescheinigung (A1 Formular) entfaltet nach Ansicht
der Bundesrichter absolute Bindungswirkung und
schließt die Anwendung des deutschen Sozialversi-
cherungsrechts vollständig aus.
(BGH 1 StR 44/06 - Urteil vom24. Oktober 2006
(LG München I).
Um die gesetzlichen Grenzen zu erfüllen, sind
folgende Bedingungen zu beachten und im Rahmen
des Dienstleistungsvertrages umzusetzen :
Der Dienstleistungsnehmer :
übt kein Direktionsrecht aus,
erstellt selbst weder Dienst- noch Freizeitpläne,
erteilt keine direkten Weisungen,
hat keinen direkten Einfluss auf die Art und
Weise der zu erledigenden Aufgaben des
entsandten Personals,
bindet das entsendete Personal nicht in eigene
Betriebsabläufe ein,
vergütet nicht zeitbezogen, sondern auf das
Ergebnis ausgerichtet,
Unverbindliche Beratung unter :
Rechtliches
0 23 51 / 3 79 70 82
Rufen Sie einfach an und
lassen Sie sich über die
,,24-Stunden-Betreuung”
im eigenen Zuhause
beraten.
© Copyright Westfälische-Seniorenhilfe. Alle Rechte vorbehalten
Nützliche Informationen über...
Mitglied im :
MENU
Die Begriffe “24 Stunden Pflege”, “24 Stunden Betreuung”, “24 Stunden Pflegepersonal aus Polen”, “
Seniorenbetreuung Rund um die Uhr”, “24h Pflege Daheim” dienen lediglich der
besseren Findung der von uns angebotenen Dienstleistung bei der Rund um die Seniorenbetreuung
und Seniorenhilfe und beschreiben nicht die Arbeitszeit der Betreuungskräfte.