Unverbindliche Beratung unter :
Das sollten Sie über die Entsendung von
Pflegepersonal wissen
Die Entsendung von Personal innerhalb der EU
Ab dem 01. Mai 2004, dem Zeitpunkt der EU-Osterweiterung
dürfen Pflegekräfte aus Polen und den restlichen EU zugehöri-
gen Staaten legal in der Bundesrepublik Deutschland einer
Tätigkeit nachgehen. Es ist das Recht, welches jeder Unter-
nehmer hat um seine Mitarbeiter zur Erfüllung der ihm aufge-
tragenen Aufgaben in einen anderen Mitgliedsland vorüberge-
hend zu entsenden. Hierbei sollte man beachten, dass das
entsandte Personal ordnungsgemäß bei den dort ansässigen
SozialVersicherungsträgern angemeldet ist und es auch bele-
gen kann. Der Vordruck A1 dokumentiert dieses und gilt als
Nachweis, dass auch die dort geltenden Beiträge zur Sozial-
versicherung abgeführt werden und der Krankenversicherungs-
schutz gegeben ist.
Das Formular A1 ist ein wichtiges Dokument für das Betreu-
ungspersonal aus Polen. Für das Ausstellen des Dokuments
hat das Land etwa 120 Tage Zeit, jedoch in der Regel wird das
A1 Formular schon innerhalb von 14 bis 30 Tagen ausgestellt.
Das A1 Dokument gilt als eine Bestätigung der Entsendung
und kann durchaus nachgereicht werden, wenn eine Entsen-
dung bereits erfolgt ist. Die Behörden haben jede Zeit die
Möglichkeit online den Vorgang zu überprüfen.
Es ist nicht erlaubt, das Personal für einen längeren Zeitraum
als 24 Monate zu entsenden. Nach dieser Zeit muss die ent-
sandte Mitarbeiterin oder der entsandte Mitarbeiter in seine
Heimat zurückkehren und eine Mindestpause von zwei Mona-
ten einlegen, bevor er wieder entsandt werden kann.
Im Krankheitsfall kann das entsandte Personal, welches durch
die Firma ordnungsgemäß nach allen rechtlichen Vorgaben
entsandt worden ist, mit der zur Verfügung gestellten Kranken-
versicherungskarte des Heimatlandes einen Arzt aufsuchen.
Diese Karte hat ihre Gültigkeit innerhalb der gesamten EU und
wird ohne weiteren auch bei den Ärzten in Deutschland akzep-
tiert. Die Abrechnung erfolgt wie auch hierzulande direkt mit der
Krankenkasse.
Das Betreuungspersonal aus dem
EU-Ausland leistet einen entschei-
denden Beitrag bei der Betreuung
von Senioren in ganz Deutschland.
Ohne dessen Unterstützung wäre
der Pflegesituation noch prekärer
und der Verbleib in den eigenen
vier Wänden oftmals nicht möglich.
Rufen Sie einfach an und
lassen Sie sich über die
,,24-Stunden-Betreuung”
im eigenen Zuhause
beraten.
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