Entsendung von Pflegepersonal aus Polen Westfälische-Seniorenhilfe                       Rund-um-die-Uhr an Ihrer Seite

Die Entsendung von Personal innerhalb der EU

Unverbindliche Beratung unter : 0 23 51 / 3 79 70 82

Was Sie zur Entsendung von Pflegepersonal

wissen sollten

Ab dem 01. Mai 2004, dem Zeitpunkt der EU-Osterweiterung dürfen Pflegekräfte aus Polen und den restlichen EU zugehörigen Staaten legal in der Bundesrepublik Deutschland einer Tätigkeit nachgehen. Es ist das Recht, welches jeder Unternehmer hat um seine Mitarbeiter zur Erfüllung der ihm aufgetragenen Aufgaben in einen anderen Mitglieds- land vorübergehend zu entsenden. Hierbei sollte man beachten, dass das entsandte Personal ordnungsgemäß bei den dort ansässigen Sozial- Versicherungsträgern angemeldet ist und es auch belegen kann. Der Vordruck A1 dokumentiert dieses und gilt als Nachweis, dass auch die dort geltenden Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden und der Krankenversicherungsschutz gegeben ist. Das Formular A1 ist ein wichtiges Dokument für das Betreuungspersonal aus Polen. Für das Ausstellen des Dokuments hat das Land etwa 120 Tage Zeit, jedoch in der Regel wird das A1 Formular schon innerhalb von 14 bis 30 Tagen ausgestellt. Das A1 Dokument gilt als eine Bestätigung der Ent- sendung und kann durchaus nachgereicht werden, wenn eine Entsendung bereits erfolgt ist. Die Behörden haben jede Zeit die Möglichkeit online den Vorgang zu überprüfen. Es ist nicht erlaubt, das Personal für einen längeren Zeitraum als 24 Monate zu entsenden. Nach dieser Zeit muss die entsandte Mitarbeiterin oder der entsandte Mitarbeiter in seine Heimat zurückkehren und eine Mindestpause von zwei Monaten einlegen, bevor er wieder entsandt werden kann. Im Krankheitsfall kann das entsandte Personal, welches durch die Firma ordnungsgemäß nach allen rechtlichen Vorgaben entsandt worden ist, mit der zur Verfügung gestellten Krankenversicherungskarte des Heimatlandes einen Arzt aufsuchen. Diese Karte hat ihre Gültigkeit innerhalb der gesamten EU und wird ohne weiteren auch bei den Ärzten in Deutschland akzeptiert. Die Abrechnung erfolgt wie auch hierzulande direkt mit der Krankenkasse.  
Entsendung von Pflegepersonal
Das Betreuungspersonal aus dem EU-Ausland leistet einen entschei- denden Beitrag bei der Betreuung von Senioren in ganz Deutschland. Ohne dessen Unterstützung wäre der Pflegesituation noch prekärer und der Verbleib in den eigenen vier Wänden oftmals nicht möglich.
Weitere Orte unserer   ,,24-Stunden-Betreuung”
A - D
E - H
I - L
M - Z
    Rufen Sie einfach an und      lassen Sie sich über die   ,,24-Stunden-Betreuung”        im eigenen Zuhause                   beraten.
0 23 51 / 3 79 70 82
zum Kontaktformular zum Kontaktformular
© Copyright Westfälische-Seniorenhilfe. Alle Rechte vorbehalten
Westfälische-Seniorenhilfe                       Rund-um-die-Uhr an Ihrer Seite Informationen zur alternative zum Altenheim
Nützliche Informationen über...